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Kinderbehandlung

Die Zahn- und Mundgesundheit unserer kleinen Patienten liegt uns besonders am Herzen: Denn der Grundstein für eine lebenslange Zahngesundheit wird im Kindesalter gelegt. Um Kinder an eine dauerhafte Zahnpflege zu gewöhnen, müssen sie Vertrauen zu uns fassen – deshalb stellen wir uns auf jedes einzelne Kind und seine Persönlichkeit ein.
Durch kindgerechte Behandlungsmethoden und ausreichend Zeit, können wir Ihre Kinder angstfrei und liebevoll behandeln.

Jochen Köller

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Die Zahnarztpraxis Köller bietet Ihnen eine einzigartige Atmosphäre und macht den Zahnarztbesuch zu einem besonderen Erlebnis. Wir entwickeln optimale Lösungen und wenden, nach einer ausführlichen Untersuchung, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Behandlungsverfahren an.

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Häufige Fragen zum Thema Zahnimplantate

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen unserer Patienten zum Thema Zahnimplantate, beantwortet vom kompetenten Praxisteam der Zahnarztpraxis Köller.

In welchem Alter sollte der erste Zahnarztbesuch erfolgen?
Sobald sich die ersten Milchzähne zeigen, sollte ein erster Informationsbesuch vereinbart werden. Das ist in der Regel im Alter von etwa einem halben Jahr. Das Kind wird so im frühen Alter an die Zahnarztbehandlung gewöhnt und entwickelt so keinerlei Ängste vor den Zahnarztbesuchen.
Ist die Zahnvorsorge für Kinder kostenlos?
Die Kosten für die Zahnvorsorge Ihrer Kinder werden bis zum 6. Lebensjahr einmal jährlich von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Ab dem 6. Lebensjahr wird empfohlen, jedes halbe Jahr eine Zahnvorsorgeuntersuchung zu besuchen, diese werden ebenfalls von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Wie oft sollte mein Kind zur Kontrolluntersuchung?

Damit mögliche Erkrankungen der Zähne, des Zahnfleischs und des Mundraums frühzeitig erkannt und behandelt werden können, sollten Kinder halbjährlich zur Zahnvorsorge gehen.  Ab dem 6. Lebensjahr wird empfohlen, dass die Kinder zusätzlich zur zahnärztlichen Kontrolle am Prophylaxeprogramm („Putztraining“) teilnehmen. Die entstandenen Kosten werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.